Betriebsrat ohne Inforecht über eine Schwangerschaft
Berlin (dpa/tmn)- Ein Arbeitgeber muss den Betriebsrat nicht darüber informieren, wer schwanger geworden ist, wenn das die betreffenden Frauen nicht möchten. Andernfalls wäre dies eine schwere Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.
Berlin (dpa/tmn)- Ein Arbeitgeber muss den Betriebsrat nicht darüber informieren, wer schwanger geworden ist, wenn das die betreffenden Frauen nicht möchten. Andernfalls wäre dies eine schwere Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.
Das entschied das Arbeitsgericht Berlin (Az.: 76 BV 13504/07). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Betriebsrat wollte den Arbeitgeber verpflichten, ihn über gegebenenfalls im Betrieb beschäftigte schwangere Arbeitnehmerinnen zu unterrichten. Er war der Ansicht, er müsse informiert werden, um überwachen zu können, ob alle Mutterschutzvorschriften eingehalten werden.
Nach Ansicht des Gerichts kann aber die werdende Mutter entscheiden, ob, wann und wem sie ihre Schwangerschaft mitteilen möchte. Eine Mitteilung der Arbeitgeberin an den Betriebsrat ohne die Einwilligung der Betroffenen stelle eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Persönlichkeitsrechte dar. Für eine solche Mitteilung müsse aber ein sachlicher Grund vorliegen - zum Beispiel Anhaltpunkte dafür, dass die Schutzvorschriften nicht eingehalten werden.
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