Berufliche Anschaffungen unter Umständen vorziehen
Berlin (dpa/tmn) - Bei ohnehin für das kommende Jahr geplanten beruflichen Anschaffungen sollte geprüft werden, ob sie nicht besser vorgezogen werden. Ab Januar 2008 ändern sich im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform viele Abschreibungsregeln.
Berlin (dpa/tmn) - Bei ohnehin für das kommende Jahr geplanten beruflichen Anschaffungen sollte geprüft werden, ob sie nicht besser vorgezogen werden. Ab Januar 2008 ändern sich im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform viele Abschreibungsregeln.
Darauf weist Jörg Schwenker von der Bundessteuerberaterkammer in Berlin hin. Statt der degressiven Abschreibung gilt dann zum Beispiel bei beweglichen Wirtschaftsgütern wie Büromöbeln künftig die lineare Abschreibung. Deshalb kann es steuerlich günstiger sein, einen Schreibtisch oder einen Computer noch in diesem Jahr zu kaufen.
«Nach der alten Regelung kann man einen viel größeren Anteil in kürzerer Zeit abschreiben», sagt Schwenker. Lässt sich beispielsweise ein Schreibtisch im Wert von 1300 Euro bisher degressiv mit 23 Prozent abschreiben, verteilt sich die steuerliche Entlastung ab 2008 über die gesamte Nutzungsdauer - und diese beträgt für Schreibtische 13 Jahre. Gerade für kleinere Unternehmer sei diese Regelung problematisch: «Normalerweise wird erst investiert, wenn das Alte abgeschrieben ist», so der Experte.
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