Bei Wohnungsmängeln unterschiedlich hohe Mietminderung
Berlin (dpa/tmn) - Bei Wohnungsmängeln sind Mieter grundsätzlich dazu berechtigt, die Miete zu mindern. Wichtig sei lediglich, dass der Mieter die Schäden nicht selbst verursacht oder verschuldet hat, erläutert der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.
Berlin (dpa/tmn) - Bei Wohnungsmängeln sind Mieter grundsätzlich dazu berechtigt, die Miete zu mindern. Wichtig sei lediglich, dass der Mieter die Schäden nicht selbst verursacht oder verschuldet hat, erläutert der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.
Mieter müssten den Vermieter zudem vorab schriftlich auf Mängel hinweisen. Danach dürfen sie solange weniger Miete zahlen, bis das Problem behoben ist, berichtet der Mieterbund unter Berufung auf verschiedene Urteile.
Je nach Grad der Beeinträchtigung seien dabei Mietminderungen von 1 bis zu 100 Prozent zulässig.
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