Bei Mattheit nach Zeitumstellung für viel Licht sorgen
Regensburg (dpa/gms) - Die nach der Umstellung auf die Winterzeit deutlich früher einsetzende Dunkelheit lässt viele Menschen müde werden. Wer dadurch Mühe hat, sein tägliches Arbeitspensum im Büro zu erledigen, sorgt am besten für viel Licht.
Regensburg (dpa/gms) - Die nach der Umstellung auf die Winterzeit deutlich früher einsetzende Dunkelheit lässt viele Menschen müde werden. Wer dadurch Mühe hat, sein tägliches Arbeitspensum im Büro zu erledigen, sorgt am besten für viel Licht.
«Dort wo ich Leistung erbringen muss, sollte es so hell wie möglich sein», sagte Prof. Jürgen Zulley, Leiter des Schlafmedizinischen Zentrums Regensburg, dem dpa/gms-Themendienst.
«Ich arbeite an einem großen Fenster, aber ich schalte momentan trotzdem das Licht an», sagte Prof. Zulley. Auf die Qualität des Lichts, also auf die Frage, ob eine Neonröhre oder auch eine Stehlampe die Quelle ist, komme es dabei nicht an.
Menschen, die sich auch oder vor allem abends schlapp fühlen, aber noch einen Termin haben, sollten sich vorher ausruhen: «Es hilft, sich nochmal kurz hinzulegen», rät Zulley. Das funktioniere jedoch nur am frühen Abend: Wer kurz vor dem Spätfilm noch ein Nickerchen einlegt, wird diesen mit einiger Wahrscheinlichkeit verschlafen.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]







