BAG-Urteil: Tarifliche Differenzierungsklauseln unwirksam
Erfurt (dpa) - Unternehmen dürfen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) nicht organisierte Arbeitnehmer nicht schlechter bezahlen als Gewerkschaftsmitglieder. Das BAG in Erfurt gab mit dieser Entscheidung zwei Arbeiterinnen Recht.
Erfurt (dpa) - Unternehmen dürfen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) nicht organisierte Arbeitnehmer nicht schlechter bezahlen als Gewerkschaftsmitglieder. Das BAG in Erfurt gab mit dieser Entscheidung zwei Arbeiterinnen Recht.
Die beiden Frauen hatten von ihrem Unternehmen die gleiche Vergütung verlangt wie sie Gewerkschaftsmitglieder erhalten. Die keinem Unternehmerverband angehörende Firma in Nordrhein-Westfalen hatte mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie einen Firmentarifvertrag abgeschlossen. Danach sollten nur die Arbeitnehmer, die seit dem 1. Juni 2003 Gewerkschaftsmitglied sind, eine zusätzliche Vergütung von 55,00 Euro monatlich bekommen.
Solche Differenzierungsklauseln seien aber nach einer BAG-Entscheidung von 1967 generell unwirksam, erklärte das Gericht am 9. Mai in Erfurt (4 AZR 275/06). Die beiden nicht tarifgebundenen Produktionsarbeiterinnen hatten die Vergütung ebenfalls gefordert. Ihrer Klage gab unter anderem das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil Ende 2005 statt. Die Revision des Unternehmens gegen diese Entscheidung hat jetzt der Vierte Senat des BAG zurückgewiesen.
Die vorliegende Tarifausschlussklausel schließe nämlich auch Beschäftigte von der Vergütung aus, die nach dem Stichtag in die Gewerkschaft eingetreten oder aus ihr ausgetreten sind. Damit stehe auch den Klägerinnen die Leistung zu. Der Senat brauchte nach eigenen Worten nicht zu entscheiden, ob dem Großen Senat in seinem umfassenden Verdikt tarifvertraglicher Differenzierungsklauseln zu folgen ist.
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