BAG: Sonderzahlungen sind freiwillige Leistungen
Erfurt (dpa) - Sonderzahlungen sind freiwillige Leistungen der Arbeitgeber, die diese aber unmissverständlich im Arbeitsvertrag regeln müssen. Widersprechen sich Sonderzahlungsklauseln, so seien diese unwirksam, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Erfurt (dpa) - Sonderzahlungen sind freiwillige Leistungen der Arbeitgeber, die diese aber unmissverständlich im Arbeitsvertrag regeln müssen. Widersprechen sich Sonderzahlungsklauseln, so seien diese unwirksam, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Damit hatte die Revision einer Klägerin aus Thüringen Erfolg, die ihre im Arbeitsvertrag zugesagte Weihnachtsgratifikation eingeklagt hatte (10 AZR 606/07). Nach ihrem Arbeitsvertrag hatte sie Anspruch auf die Zahlung. In einer anderen Vertragsklausel hatte sich der Arbeitgeber jedoch ein Widerrufsrecht gesichert.
Es könne nicht einerseits im Arbeitsvertrag eine Sonderzahlung in einer bestimmten Höhe ausdrücklich zugesagt werden, während eine andere Vertragsklausel einen Rechtsanspruch darauf ausschließe, begründete das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung. Die Klauseln seien insoweit nicht klar und verständlich und deshalb unwirksam. Widerrufs- und Freiwilligkeitsklauseln schließen sich nach dem Urteil des Zehnten Senats aus. Der Widerruf einer Leistung durch den Arbeitgeber setze einen Anspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung voraus.
Nach Ansicht der Bundesrichter haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf Sonderzahlungen. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe diese gewährt werden, liege beim Arbeitgeber. Die Freiwilligkeit der Zahlung sei auch nicht an den Zweck gebunden, der mit der Sonderzuwendung verfolgt werde. Ebenso müsse nicht jede einzelne Gratifikation unter den Vorbehalt der Freiwilligkeit gestellt werden. Es genüge ein entsprechender klar formulierter Hinweis im Arbeitsvertrag.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]