Aufhebungsvertrag durch Kündigungsdrohung unwirksam
Bonn (dpa/tmn) - Kommt ein Aufhebungsvertrag unter Drohungen des Arbeitgebers zu Stande, kann er angefochten werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgericht Mainz macht der Personalverlag in Bonn aufmerksam.
Bonn (dpa/tmn) - Kommt ein Aufhebungsvertrag unter Drohungen des Arbeitgebers zu Stande, kann er angefochten werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgericht Mainz macht der Personalverlag in Bonn aufmerksam.
In dem Fall (Az.: 11 Sa 24/06) gab es im dritten Jahr der Ausbildung zwischen Betrieb und Azubi erhebliche Probleme. Der Arbeitgeber hatte dem Auszubildenden unter Androhung einer fristlosen Kündigung eine Frist gesetzt, um gewisse Dinge in Ordnung zu bringen. Als dies nicht geschah, verlangte er von seinem Lehrling die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages.
Die Richter befanden jedoch, dass es keine ausreichenden Gründe für eine fristlose Kündigung gegeben hat. Außerdem sei eine Drohung immer ein Grund, den Aufhebungsvertrag anzufechten. Daher entschied das Gericht, dass der Lehrling seine Ausbildung in dem Unternehmen zu Ende bringen durfte. Unter anderem ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Inhalte eines Aufhebungsvertrages besprechen. Darüber hinaus muss dem Arbeitnehmer eine Bedenkzeit eingeräumt werden.
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