Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeit: Krankentagegeld fällt weg
Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Viele Selbstständige wollen ihre Firma trotz Krankheit nicht völlig im Stich lassen - das kann böse Folgen haben. Darauf weist Rechtsanwalt Arno Schubach von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin hin.
Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Viele Selbstständige wollen ihre Firma trotz Krankheit nicht völlig im Stich lassen - das kann böse Folgen haben. Darauf weist Rechtsanwalt Arno Schubach von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin hin.
«Wer trotz Arbeitsunfähigkeit arbeitet, muss sich darüber im Klaren sein, dass er im Zweifel sein Krankentagegeld verliert, selbst wenn es nicht einmal 30 Minuten waren», sagt Schubach. Der Versicherte erhalte nur dann Geld, wenn er während einer Krankheit «gänzlich untätig» ist, heißt es unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 129/06).
So nutzen etwa Handwerker dem DAV zufolge oft die Zeit ihrer Arbeitsunfähigkeit, um Angebote zu schreiben oder mit Auftraggebern zu verhandeln. Dabei wüssten die meisten nicht, dass dadurch bereits der Anspruch auf Krankentagegeld entfällt, warnt Schubach. Zwar seien Ausnahmen möglich, wenn es sich um besonders geringfügige Tätigkeiten handelt - dies gilt laut Schubach aber nur in ganz seltenen Fällen.
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