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Montag, 17. Dezember 2007

Acht Länder führen an Neujahr Rauchverbot in Gaststätten ein

Berlin (dpa) - Rote Karte für den blauen Dunst: Acht weitere Bundesländer führen zum neuen Jahr ein Rauchverbot in Gaststätten ein. Nach langen Debatten ist der Glimmstängel damit zum Jahresanfang in Lokalen in elf Ländern grundsätzlich tabu.


Ausgeraucht: Acht weitere Bundesländer bannen ab Januar den blauen Dunst aus Gaststätten. (Bild: dpa)

Berlin (dpa) - Rote Karte für den blauen Dunst: Acht weitere Bundesländer führen zum neuen Jahr ein Rauchverbot in Gaststätten ein. Nach langen Debatten ist der Glimmstängel damit zum Jahresanfang in Lokalen in elf Ländern grundsätzlich tabu.

Bei den neu hinzukommenden Ländern handelt es sich um Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein. Außerdem will Mecklenburg-Vorpommern, das Raucher bereits aus Behörden verbannt hat, nun bei Gaststätten nachziehen. In Sachsen soll ein Verbot ab dem 1. Februar, in Rheinland-Pfalz und im Saarland vom 15. Februar an gelten. Auch Nordrhein-Westfalen und Thüringen wollen den Rauch verbannen - ab Juli 2008. Für Behörden in NRW gilt dies schon zum 1. Januar.

In Niedersachsen und Baden-Württemberg gibt es bereits seit dem 1. August ein Rauchverbot, in Hessen seit dem 1. Oktober. Das schärfste Qualmverbot gilt künftig in Bayern. Dort ist das Rauchen dann auch in Nebenräumen von Gaststätten tabu. Auf dem Oktoberfest darf erstmals in seiner fast 200-jährigen Geschichte nicht geraucht werden. Wer seinem Laster frönen will, kann dies noch in Biergärten und auf Freiflächen bayerischer Wirtshäuser tun. Auch geschlossene Gesellschaften dürfen weiter qualmen. Das Saarland erlaubt Rauchen in inhabergeführten Eckkneipen, wenn der Wirt selbst bedient. Wie in Rheinland-Pfalz wurde der Start auf Februar verschoben - auch mit Rücksicht auf Karneval. Die saarländische SPD-Landtagsabgeordnete Petra Scherer sprach von einem «Geschenk an die Narren».

In allen Ländern bis auf Bayern ist vorgesehen, dass das Rauchen in einem abgetrennten Raum weiter erlaubt ist. Das darf nur ein Nebenraum sein, heißt es in vielen Gesetzen, doch nicht immer ist dies umfassend definiert. In Sachsen-Anhalt können Gastwirte mit mehreren Räumen ihren Hauptschankraum für Raucher freigeben. In den meisten Ländern ist das Qualmen auch in Diskotheken nicht mehr erlaubt.

Für Bier-, Wein- und Festzelte gelten oft Ausnahmen vom Rauchverbot, etwa in Baden-Württemberg. In Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Schleswig- Holstein darf in Zelten nur bei befristeten Veranstaltungen geraucht werden. Ein Wirt in Karlsruhe war besonders findig und stellte im Festsaal seines Restaurants einfach ein Bierzelt auf.

Die Gesetze zum Nichtraucherschutz gelten auch für Landesbehörden, Schulen und Krankenhäuser. In Baden-Württemberg kann die Schulkonferenz in Berufsschulen und Gymnasien entscheiden, ob es Raucherecken geben darf. Bundesweit ist das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bundesbehörden und dem Bundestag seit dem 1. September grundsätzlich verboten.

Wer verbotenerweise raucht, muss künftig mit unterschiedlich hohen Bußgeldern rechnen. Allerdings gilt meist eine Übergangsfrist. In Mecklenburg-Vorpommern droht Rauchern eine Geldstrafe bis zu 500 Euro, Gastwirten bis zu 10 000 Euro. Schließlich raucht im Nordosten jeder Dritte - das ist bundesweit Spitze.


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