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Montag, 12. Juni 2006

Verjaehrung von Ersatzanspruechen des Vermieters

Für den Fall der Endrenovierung kann der Vermieter vor Beendigung des Mietverhältnisses auch eine Feststellungsklage erheben, dass der Mieter zur Renovierung verpflichtet ist. Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich dann aus der drohenden Verjährung. Schließlich hat der Vermieter auch die Möglichkeit, die kurze Verjährungsfrist für den Fall der vorzeitigen Rückgabe bereits im Mietvertrag oder durch eine nachträgliche Vereinbarung in den Grenzen des § 202 II BGB zu erschweren. Offen gelassen hat der BGH in seiner Entscheidung die Frage, ob der Vermieter verpflichtet ist, die Wohnung überhaupt vorzeitig zurückzunehmen.


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