Unbenutzter PKW ist nicht immer auch ein „Neuwagen“
Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg kommt es für die Frage, ob es sich bei einem PKW um einen „Neuwagen“ handelt, nicht nur darauf an, ob dieser bereits gefahren wurde, sondern auch auf die Standzeit.
Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg kommt es für die Frage, ob es sich bei einem PKW um einen „Neuwagen“ handelt, nicht nur darauf an, ob dieser bereits gefahren wurde, sondern auch auf die Standzeit.
In dem Rechtsstreit ging es um ein Fahrzeug, das fast 23 Monate vor dem Kaufvertrag hergestellt, aber als Neuwagen verkauft wurde. Das Gericht stellte fest, dass der PKW zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aber nicht mehr neu war. Im Beschluss heißt es dazu: „Eine so lange Standzeit führt auch bei einem nicht benutzten Fahrzeug zwangsläufig zu einem gewissen Alterungsprozess sowie nach der Verkehrsanschauung zu einer Werteinbuße, so dass ein solcher PKW kein Neufahrzeug mehr darstellt.“ Es verwies auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einem Fahrzeug mit 19 Monaten Standzeit (BGH, Urteil vom 15. 10. 2003, Az. VIII ZR 227/02).
Im vom OLG entschiedenen Fall lag die Besonderheit allerdings darin, dass die Produktion des Fahrzeugtyps bereits kurz nach Herstellung des verkauften PKW eingestellt wurde. Der Käufer hätte also theoretisch erkennen können, dass es sich um ein älteres Fahrzeug handelte. Der Verkäufer habe aber nicht bewiesen, dass der Käufer auch wirklich Kenntnis davon hatte und nur auf die tatsächliche Kenntnis komme es an.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 08.01.2007, Az. 15 U 71/06
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