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Donnerstag, 26. Oktober 2006

Eignen sich Weihnachtsbaeume zum Drogenschmuggel? Kein Weihnachten im Knast!

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und viele Menschen dekorieren ihre Wohnung weihnachtlich. Dabei darf der Weihnachtsbauch natürlich nicht fehlen. Doch bei der Justizvollzugsanstalt Tegel muss der Baum draußen bleiben!


Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und viele Menschen dekorieren ihre Wohnung weihnachtlich. Dabei darf der Weihnachtsbauch natürlich nicht fehlen. Doch bei der Justizvollzugsanstalt Tegel muss der Baum draußen bleiben!

Der Antrag eines Gefangenen auf Ausstattung seines Haftraumes mit einem Weihnachtsbauch wurde abgelehnt. Zum einen könnte der Baum als Drogenkurier eingesetzt werden und zum anderen wäre die Brandgefahr zu groß. Würde man jeden Gefangenen gleich behandeln wollen, wäre es für das Anstaltspersonal unmöglich alle Bäume auf Drogen zu untersuchen.

Obwohl der Strafsenat auch die frommen Gefangenen in Betracht zog, die den Baum als "ein Gegenstand des religiösen Gebrauchs" sehen, konnte dem Antrag nicht stattgegeben werden.

Auf die weihnachtliche Atmosphäre müssen die Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt jedoch nicht ganz verzichten, da in den Gemeinschaftsräumen der einzelnen Häuser Weihnachtsbäume aufgestellt werden und es ja auch noch die anstalteigene Kirche gibt. 

Kammergericht Berlin – 5 Ws 654/04 Vollz


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