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Dienstag, 12. Dezember 2006

Der schlafende Richter

Fazit: Augen zu, ruhiges Atmen und Kopf auf der Brust – solange der Richter nicht schnarcht, konzentriert er sich nur besonders!

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.06.2001, Az. 5 B 105/00

(Der Text der Entscheidung ist abgedruckt z.B. in NJW 2001, S. 2898-2899.)


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