Da pfeifen die Spatzen auf den Dächern...
Das Gericht untersagte daher die Fütterung der Hühner im Freien, die nun im Hühnerhaus stattzufinden hat, sah sich darüber hinaus zu einem vollständigen Verbot der offenen Hühnerhaltung aber nicht veranlasst. „Zwar werden nach Angaben des Zeugen (...) einige besonders listige Spatzen auch in das Hühnerhaus gelangen und sich dort illegal mit Hühnerfutter versorgen können. Indes wird dieser Gaunertrick nur einer geringen Anzahl der ansonsten im Vergleich zu ihren Artgenossen überdurchschnittlich intelligenten Vögel dauerhaft gelingen, so dass der überwiegende Teil des Spatzenclans zukünftig von dem Hühnerfutter ausgeschlossen sein wird.“
Urteil des LG Zwickau vom 30.5.2002, Az. 6 S 23/02
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