Kein Krankenhaustagegeld für Aufenthalt in einer Kurklinik
Frankfurt/Main (dpa) - Eine private Krankenversicherung darf die Zahlung von Krankenhaustagegeld für den Aufenthalt in einer Kurklinik grundsätzlich ausschließen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil.
Frankfurt/Main (dpa) - Eine private Krankenversicherung darf die Zahlung von Krankenhaustagegeld für den Aufenthalt in einer Kurklinik grundsätzlich ausschließen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil.
Eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen sei keine unzumutbare Benachteiligung für die Versicherten. Vielmehr berücksichtige sie das Interesse der Versicherung, ihre Leistungspflicht zu begrenzen, da Kuraufenthalte regelmäßig länger seien als die Verweildauer im Krankenhaus (Aktenzeichen: 7 U 9/05).
Das Gericht wies mit seinem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil die Klage eines Versicherten gegen seine private Krankenversicherung ab. Die Versicherung war nicht bereit, dem Mann für den Aufenthalt in einer Kurklinik ein Krankenhaustagegeld zu zahlen. Die entsprechende Ausschlussklausel in den einschlägigen Versicherungsbestimmungen hielt er für nichtig und zog vor Gericht.
Das OLG stellte fest, es sei nicht auszuschließen, dass ein Patient wegen der mit einem Kuraufenthalt häufig verbundenen Annehmlichkeiten länger als medizinisch notwendig in der Klinik bleibe. Dies dürfe eine Krankenversicherung bei der Formulierung ihrer allgemeinen Versicherungsbedingungen berücksichtigen.
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