Patientenrecht - Archiv
Altersgrenze für Erstattung bei künstlicher Befruchtung
Krankenkassen müssen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nur übernehmen, wenn beide Ehepartner mindestens 25 Jahre alt sind. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz
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