Patientenrecht - Archiv
Schönheitschirurg ist kein Zahnarzt
Ein auch als sog. Schönheitschirurg tätiger Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg braucht grundsätzlich die doppelte Approbation als Arzt und Zahnarzt, wenn er zahnmedizinisch tätig sein will. Dies hat d
... [mehr...]40.000,- € Schmerzensgeld wegen Unfruchtbarkeit nach Gebärmutterausschabung
Mit einem am 25.04.2007 verkündeten und heute bekannt gewordenen Urteil hat der Arzthaftungssenat des Oberlandesgerichts Köln einer jetzt 35-jährigen Patientin aus dem Raum Aachen wegen fehlender Risi
... [mehr...]Misslungene Haarentfernung - Zur Aufklaerungspflicht vor einer Schoenheitsbehandlung
Auch das Verschweigen von Tatsachen kann die Aufklärungspflicht verletzen. Umstände, die offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind müssen ungefragt bereits bei Anbahnung des Vertrages offenb
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