Patientenrecht - Archiv
Trotz Narkosenachwirkung: Kein Geld für kaputte Brille
München/Berlin (dpa/tmn) - Selbst wenn ein Patient noch unter Narkosenachwirkungen leidet, kann er für das Zerstören seiner Brille nicht unbedingt Schadenersatz vom Krankenhaus verlangen.
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