Patientenrecht - Archiv
Kein Anspruch auf Erstattung doppelt gezahlter Praxisgebühr
Hamburg (dpa/gms) - Patienten haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Arzt oder die Krankenkasse doppelt gezahlte Praxisgebühr erstattet. Eine Rückzahlung erfolge allein aus Kulanz der Praxis, er
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