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Arbeitslosengeld

Als Arbeitslosengeld wird der sozialversicherungsrechtliche Entgeltersatzanspruch bezeichnet, der den Lebensunterhalt des Arbeitslosen sichern soll.

Der Arbeitslose muss sich hierfür persönlich bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet haben, eine Anwartschaftszeit erfüllt haben und unter 65 Jahre alt sein.

Arbeitslos ist derjenige, der beschäftigungslos und gleichzeitig beschäftigungssuchend ist und so der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht.

Wer in den vergangenen drei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig tätig war, der hat seine Anwartschaftszeit erfüllt.

Nach der Länge der versicherungspflichtigen Tätigkeit wird das Arbeitslosengeld gezahlt. Hier gilt eine Spanne von 180 bis 960 Kalendertagen.

Seit dem 1.02.2006 gilt, dass die ab da entstehenden Ansprüche lediglich einen Anspruch auf maximal 360 Kalendertagen haben. Die Anspruchshöhe errechnet sich aus 60% (mit Kind 67%) des vorherigen Nettoeinkommens.  

 

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