Mietrecht Lexikon S
Selbstauskunft
Bin ich verpflichtet, gegenüber dem Vermieter eine wahrheitsgemäße „Selbstauskunft“ abzugeben?
Interessenten für eine Mietwohnung wird häufig ein Fragenkatalog („Selbstauskunft“) vorgelegt. Diese Fragen müssen jedoch nur insoweit wahrheitsgemäß beantwortet werden, als sie für den Vermieter berechtigterweise von Interesse sind. Das betrifft insbesondere die Bonität. Die Frage nach dem Einkommen ist daher zulässig und muss ehrlich beantwortet werden. Das gilt auch für Angaben zum Familienstand und Kindern. Andernfalls kann der Vermieter später den Mietvertrag anfechten oder kündigen.
Ob Angaben zum Arbeitsverhältnis zulässig sind, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt. Teilweise werden Fragen nach dem Arbeitgeber, nach Dauer und Bestand des Arbeitsverhältnisses, aber auch nach der Art der Beendigung früherer Mietverhältnisse und nach Vorstrafen von Amtsgerichten für unzulässig gehalten.
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