Mietrecht Lexikon S
Schimmel in der Wohnung
Wer muss Schimmelpilzschäden / Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung beseitigen?
Wer Feuchtigkeitsschäden zu beseitigen hat, hängt von der Ursache ab. Dringt Feuchtigkeit wegen Bau- oder Konstruktionsfehlern des Hauses ein, so hat dies der Vermieter zu vertreten. Der Mieter kann Beseitigung des Mangels verlangen.
Unter Umständen kommt aber auch mangelhaftes Lüften und Heizen des Mieters als Ursache in Betracht. Kommt es deshalb z.B. zu einer Schimmelpilzbildung, kann der Vermieter vom Mieter Schadensersatz bezüglich der Beseitigungskosten verlangen. Wurden neue Isolierglasfenster eingebaut und ist deshalb eine Änderung des Heizungs- und Lüftungsverhaltens erforderlich, muss der Vermieter den Mieter hierauf jedoch hinweisen.
Wer muss die Ursache beweisen?
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass die Mietsache mangelfrei ist, der Feuchtigkeitsschaden also nicht auf Bau- oder Konstruktionsfehler oder den Zustand des Gebäudes zurückzuführen ist. Kann er dies – z.B. durch ein Sachverständigengutachten – beweisen, muss der Mieter darlegen, dass er für den Schaden nicht verantwortlich ist. Kann die Ursache des Schadens nicht ermittelt werden, so hat der Vermieter den Beweis der Mangelfreiheit nicht erbracht. Er hat dann den Mangel zu beseitigen.
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