Mietrecht Lexikon R
Rückgabe der Mietsache
Ist das Mietverhältnis wirksam beendet, ist der Mieter zur Rückgabe der Mietsache verpflichtet (§ 546 BGB).
Wann muss ich als Mieter die Wohnung an den Vermieter übergeben?
Die Wohnung ist am letzten Tag des Mietverhältnis, also am letzten Tag des Monats, zu übergeben. Fällt dieser Tag allerdings auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so muss die Übergabe erst am nächsten Werktag erfolgen (§ 193 BGB). Ein Anspruch des Vermieters auf Miete bis zum nächsten Werktag besteht nicht.
Was ist bei der Rückgabe zu beachten?
Rückgabe bedeutet, dass der Vermieter den unmittelbaren, alleinigen Besitz zurückerlangt. Das geschieht insbesondere durch Übergabe aller Wohnungsschlüssel. Darüber hinaus muss die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand sein (siehe Renovierung / Schönheitsreparaturen). Der Mieter muss auch seine Möbel und sonstigen Gegenstände und Einbauten entfernen. Bleiben nur wenige wertlose Sachen zurück, liegt trotzdem eine Rückgabe vor.
Erfüllt der Mieter diese Anforderungen nicht und liegt deshalb keine ordentliche Rückgabe vor, kann der Vermieter für die Zeit bis zur tatsächlichen Rückgabe eine Nutzungsentschädigung verlangen. Das gilt auch dann, wenn der Mieter die Wohnung nicht mehr bewohnt.
Über die Rückgabe sollte ein Abnahmeprotokoll erstellt werden (siehe Abnahmeprotokoll >>).
Vorlagen für Abnahmeprotokolle finden Sie hier >>
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