Mietrecht Lexikon R
Räumung / Räumungsklage
Was kann ich als Vermieter tun, wenn der Mieter die Wohnung trotz Kündigung nicht zurückgibt?
Ist das Mietverhältnis wirksam beendet, ist der Mieter zur Rückgabe der Mietsache verpflichtet. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter nach seiner Wahl für die Zeit bis zur Rückgabe die Miete in der bisherigen Höhe oder die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen (§ 546a BGB). Ob der Mieter die Wohnung noch bewohnt ist unerheblich. Es genügt, dass er sich etwa weigert die Schlüssel herauszugeben.
Der Vermieter ist nach Ablauf der Mietzeit nicht mehr zur Instandhaltung und Beseitigung von Mängeln verpflichtet. Er darf aber den Besitz des Mieters nicht stören, obwohl er Eigentümer ist. Versorgungsleistungen wie Wasser, Strom und Gas sowie Müllbeseitigung müssen weiter zur Verfügung gestellt werden. Der Mieter ist andererseits verpflichtet, die Wohnung pfleglich zu behandeln und Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Um die Wohnung zurückzuerhalten, muss der Vermieter Räumungsklage erheben. Hat er einen Räumungstitel, muss er diesen mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers durchsetzen. Er darf die Räumung keinesfalls selbst vornehmen. Um Kosten zu sparen, kann der Vermieter für die Räumung aber eigene Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
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