Mietrecht Lexikon H
Haustiere in der Mietwohnung
Ist ein Verbot von Haustieren im Mietvertrag zulässig?
Grundsätzlich können Mieter und Vermieter ein solches Verbot vereinbaren. Unwirksam ist ein allgemeines Haustierverbot dagegen, wenn es – wie üblich – in einem vorformulierten Vertrag enthalten ist, den der Vermieter für mehrere Mieter verwendet. Der Mieter wird durch eine solche Klausel unangemessen benachteiligt.
Der Vermieter kann aber auch in vorformulierten Verträgen Einschränkungen vorsehen. Insbesondere kann die Haustierhaltung auf Kleintiere wie etwa Hamster, Vögel oder Fische beschränkt werden. Ein Verbot der Haltung von Hunden und Katzen ist zulässig. Stattdessen darf auch vorgesehen werden, dass die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist.
Ist die Haustierhaltung erlaubt, wenn der Mietvertrag kein Verbot enthält?
Ist die Frage der Haustierhaltung im Mietvertrag nicht geregelt, können Kleintiere ohne weitere Erlaubnis des Mieters gehalten werden. Größere Tiere, insbesondere Hunde, müssen dagegen vom Vermieter genehmigt werden. Da eine Belästigung anderer Mieter nicht zu erwarten ist, bedürfen Katzen grundsätzlich keiner Erlaubnis des Vermieters. Die Rechtsprechung ist insoweit allerdings nicht einheitlich. Im Zweifelsfall sollte daher eine Genehmigung eingeholt werden.
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- Größere Tiere können ohne Genehmigung erlaubt sein
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