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Umbaumaßnahmen

Falls ein Mieter Umbaumaßnahmen an der Mietwohnung plant, sollte er beachten, dass einige Umbaumaßnahmen nicht ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen dürfen.

 

Unwesentliche Umbaumaßnahmen

Unwesentliche Umbaumaßnahmen können - ohne Zustimmung des Vermieters - jederzeit durchgeführt werden. Die durchgeführten Veränderungen der Mietwohnung müssen jedoch leicht beseitigbar sein und dürfen den Wert und Bestand der Mietwohnung nicht beeinträchtigen. Zu den unwesentlichen Umbaumaßnahmen zählen u.a. Tapezieren, Malen.

 

Wesentliche Umbaumaßnahmen

Der Vermieter sollte bei wesentlichen Umbaumaßnahmen informiert werden. Es wird empfohlen, dass sich der Mieter die schriftliche Zustimmung des Vermieters für die Umbaumaßnahme einholt.

 

Folgende Umbaumaßnahmen muss der Vermieter dulden:

  • Umbaumaßnahmen die aus Energiesparmaßnahmen durchgeführt werden
  • Errichtung oder Umgestaltung von Wasserleitungs-, Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Beheizungs- oder sanitären Anlagen
  • Errichtung eines Telefonanschlusses
  • Anbringung der nach dem Stand der Technik notwendigen Antennen und sonstigen Einrichtungen für den Hörfunk- und Fernsehempfang inklusive Kabelfernsehen (nur innerhalb der Wohnung), sowie für Multimediadienste, soweit der Anschluss an eine bestehende Einrichtung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Weitere Voraussetzung dafür ist, dass der Mieter die einwandfreie Ausführung gewährleistet, die Kosten trägt, keine wesentlichen Interessen des Vermieters beeinträchtigt werden, keine Schädigung des Hauses und des äußeren Erscheinungsbildes erfolgt, und auch keine Gefahr für die andere Personen entsteht.

Der Vermieter kann bei wesentlichen Veränderungen den Mieter zur Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mietsache verpflichten - jedoch nicht bei den aufgeführten Änderungen, die er zu dulden hat.

Im Falle, dass der Vermieter einen Vorteil an den Umbaumaßnahmen hat, muss er diese nach Beendigung des Mietverhältnisses bei dem Mieter ablösen - jedoch nicht wenn er diese Arbeiten ausdrücklich verboten hat.

 

 

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