Mietrecht Lexikon S
Staffelmietvertrag
Bei einem Staffelmietvertrag wird beim Mietvertragsabschluss nicht nur die Anfangsmiete festgelegt, sondern auch die jährlichen Mietsteigerungen.
Der Vermieter kann bei einem Staffelmietvertrag der als Zeitmietvertrag abgeschlossen während der vereinbarten Laufzeit nicht kündigung - ausgenommen es bestehen Gründe zur fristlosen Kündigung. Bei einem Staffelmietvertrag, der auf unbefristete Zeit abgeschlossen wurde, kann der Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen - jedoch unter Angabe von Gründen (z.B. Eigenbedarf).
Der Mieter hat bei einem Zeitmietvertrag ein Sonderkündigungsrecht nach 4 Jahren mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Bei einem unbefristeten Staffelmietvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen. Ausnahmen gelten dann, wenn der Vertrag andere Fristen nennt.
Die Mieterhöhungen beim Staffelmietvertrag erfolgen in den vertraglich vereinbarten Stufen. Zwischen den Erhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen.
Vorteile des Staffelmietvertrags:
- Sicheres Wohnen während der Vertragslaufzeit
- Mieterhöhung nach Modernisierung ausgeschlossen
Nachteile des Staffelmietvertrags:
- Garantiert jährliche Mieterhöhung
- Oft zu teuer, da die Startmiete hoch angesetzt ist
- Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen.
Aktuelle Meldungen aus dem Mietrecht
Gericht stärkt Mieterrechte bei Hausmeisterkosten
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz der Mieter vor unzulässigen Hausmeisterkosten verbessert. Nach einem am 5. Mai veröffentl
... [mehr...]Nebenkosten: Korrekturen nur innerhalb Jahresfrist
Karlsruhe (dpa) - Vermieter können eine unverständliche und deshalb unwirksame Nebenkostenabrechnung nur innerhalb eines Jahres korrigieren. Das hat d
... [mehr...]Betriebskostenabrechnung sorgfältig prüfen
Berlin/Karlsruhe (dpa/tmn) - Mieter und Vermieter müssen in diesem Jahr bei der Betriebskostenabrechnung besonders aufpassen. Mehrere neue Urteile des
... [mehr...]Gericht: Heizungsregler sind Gemeinschaftseigentum
Stuttgart (dpa/tmn) - Die Kosten für die Reparatur von Heizungsreglern muss die Eigentümergemeinschaft tragen. So entschied das Oberlandesgericht Stut
... [mehr...]Mitgemietete Einrichtung muss der Vermieter reparieren
Berlin (dpa/tmn) - Wenn ein Mieter die Spüle oder den Herd kaputt macht, muss er zwar selbst dafür haften. Er muss Reparaturen bis 75 Euro auch selbst
... [mehr...]