Mietrecht Lexikon M
Mietvertrag
Jeder wirksame Mietvertrag muss folgendes beinhalten:
- die Person des Mieters und Vermieters
- die Mietsache
- die Höhe des Mietzinses
- der Beginn des Mietverhältnisses
Aus Beweissicherungsgründen werden die Mietverträge in der Regel schriftlich abgeschlossen.
Unbefristeter Mietvertrag
Bei einem unbefristeten Mietvertrag ist kein Vertragsende vorgesehen. Für Mieter und Vermieter gelten dieselben Kündigungsfristen, je nach Wohndauer zwischen 3 und 12 Monaten, gemäß § 565 Abs.2 BGB.
Der Vermieter braucht allerdings einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, § 564b BGB, im Gegensatz zum Mieter.
Zeitmietvertrag
Bei einem Zeitmietvertrag ist von vornherein das Vertragsende festgelegt. Mieter und Vermieter können während der Vertragslaufzeit nicht vorzeitig kündigen, fristlose Kündigung ausgenommen.
Die Möglichkeit einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete richtet sich nach dem abgeschlossenen Vertrag.
Wenn der Vermieter nicht ein berechtigtes Interesse an der Wohnung hat, kann der Mieter nach § 564c Abs.1 BGB, bis spätestens zwei Monate vor Ablauf des Mietvertrages , schriftlich die Fortsetzung des Vertrages fordern.
Zeitmietverträge werden oft auch in Form von Staffel-oder Indexmietverträgen abgeschlossen.
Staffelmietvertrag
Bei einem Vertragsabschluss wird nicht nur die Anfangsmiete sondern auch die jährlichen Mietsteigerungen festgelegt. Die jeweilige Endsumme oder der jährliche Erhöhungsbeitrag müssen im Vertrag aufgeführt werden.
Lesen Sie mehr zum Staffelmietvertrag >>
Indexmietvertrag
Bei einem Indexmietvertrag wird sowohl die Anfangsmiete als auch die Mieterhöhung in den nächsten Jahren, bei Vertragsabschluss festgelegt. Der Mietpreis wird an einen Preisindex für allgemeine Lebenshaltung des statistischen Bundesamtes gekoppelt. Wird Indexmietvertrag nicht als Zeitmietvertrag auf 10 Jahre abgeschlossen, muss der Vermieter 10 Jahre lang auf sein Kündigungsrecht verzichten.
Lesen Sie mehr zum Indexmietvertrag >>
Vorlagen für Mietverträge finden Sie hier >>
Aktuelle Meldung aus dem Mietrecht
Gericht stärkt Mieterrechte bei Hausmeisterkosten
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz der Mieter vor unzulässigen Hausmeisterkosten verbessert. Nach einem am 5. Mai veröffentl
... [mehr...]