Mietrecht Lexikon M
Miete / Mietzins / Mietarten
Die Miete (auch „Mietzins“ genannt) ist der monatliche Preis für die Wohnungsüberlassung.
Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, muss der Mieter den Betrag spätestens am dritten Werktag jeden Monats im Voraus bezahlen.
Die Mietarten unterscheiden sich je nachdem, ob und in welchem Umfang die Betriebskosten in der Miete enthalten sind.
Bruttowarmmiete: In der Bruttowarmmiete sind sämtliche Betriebskosten einschließlich Heiz- und Warmwasserkosten enthalten.
Bruttokaltmiete: Die Bruttokaltmiete enthält die Betriebskosten, nicht aber die kosten für Heizung und Warmwasser.
Teilinklusivmiete: In der Miete sind bestimmte Betriebskosten eingeschlossen, die übrigen werden vom Vermieter gesondert abgerechnet.
Nettomiete: Der Vermieter rechnet die Betriebskosten gesondert von der Miete ab.
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