Mietrecht Lexikon H
Hausordnung
Die Hausordnung dient der Regelung der Rechte und Pflichten der Mieter bei der Nutzung des Miethauses.
Regelmäßig werden Ruhezeiten vorgesehen und die Treppenhausreinigung, die Schnee- und Glatteisbeseitigung sowie die Benutzung von Gemeinschaftsräumen (z.B. Waschküche) geregelt. Auch die Zulässigkeit des Abstellens von Kinderwagen und Fahrrädern im Treppenhaus ist häufig erwähnt.
Kann der Vermieter die Hausordnung einseitig bestimmen?
Wenn die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist, kann sie nicht einseitig vom Vermieter abgeändert werden. Das ist nur mit Einverständnis der Mieter möglich.
Sofern bei Abschluss des Mietvertrages keine Hausordnung vereinbart war, kann der Vermieter einseitig eine Hausordnung aufstellen. Eine solche Hausordnung ist aber nur insoweit zulässig, als diese Regelungen für ein geordnetes Zusammenleben der Mieter erforderlich sind. Durch die Hausordnung können den Mietern keine neuen Pflichten auferlegt werden.
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