Mietrecht Lexikon G
Grillen
Darf ich im Garten der Mietwohnung grillen?
Grundsätzlich ist kontrolliertes Grillen von den Nachbarn zu dulden. Der Mieter muss dabei jedoch auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen. Insbesondere ist eine Beeinträchtigung durch den Rauch zu vermeiden. Es sollte auch einen ausreichenden Abstand zu den Nachbarn geachtet werden. Der Rauch darf nicht in die Schlafräume der Nachbarn ziehen. Die Verwendung eines Elektrogrills ist insoweit in aller Regel ohne Einschränkungen möglich.
Wie oft darf ich im Garten grillen?
Wie oft ein Mieter grillen darf, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Nach Ansicht des AG Bonn darf zwischen April und September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse gegrillt werden. Die Nachbarn sind aber 48 Stunden vorher zu informieren (AG Bonn, Az. 6 C 545/96). Das LG Stuttgart gestattet weniger Grillvergnügen – nur sechs Stunden oder drei Grillabende im Jahr sind erlaubt (LG Stuttgart, Az. 10 T 359/96). Geringfügige Geruchs- und Rauchentwicklung ist hierbei von den Nachbarn hinzunehmen. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Grenze bei fünf Grillereignissen gesetzt (BayObLG, Az. 2 Z BR 6/99).
Kann der Vermieter das Grillen verbieten?
Ein Grillverbot im Mietvertrag für einen Balkon ist zulässig (LG Essen, Az. 10 S 438/01).
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