Suche:

A | B | D | E | G | H | I | K | M | N | P | R | S | T | U | V | W | Z


Eigenbedarf des Vermieters

Darf der Vermieter einen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen?

Eigenbedarf des Vermieters ist nach § 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB ein berechtigtes Interesse und somit als  Kündigungsgrund zulässig. Eigenbedarf ist anzunehmen, wenn der Vermieter die Mieterwohnung für sich selbst, nahe Familienangehörige oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person zu Wohnzwecken benötigt. „Benötigen“ bedeutet, dass der Vermieter sachlich gerechtfertigte Gründe für den Eigenbedarf nennen muss.

Nicht ausreichend ist der bloße Wunsch, die Wohnung selbst zu benutzen. Es müssen vielmehr vernünftige, nachvollziehbare Gründe für einen „Bedarf“ vorliegen. Diese muss der Vermieter schriftlich im Kündigungsschreiben darlegen.

Rechtfertigende Gründe für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs liegen beispielsweise vor,

  • wenn der Vermieter selbst in der gekündigten Wohnung seinen Altersruhesitz begründen will;
  • der Vermieter seinem Kind die gekündigte Wohnung zur Verfügung stellt, um die Gefahr abzuwenden, dass sich das Kind vom Elternhaus löst.
     

Unbegründet ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs hingegen, wenn

  • ein Angehöriger die Wohnung erhalten soll, um sie in eigenem Interesse an einen Dritten zu vermieten;
  • der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist, also beispielsweise, wenn der Vermieter oder die Person, zu deren Gunsten gekündigt worden ist, überhaupt kein ernsthaftes Interesse an der Nutzung der Mietwohnung hat;
  • der Eigenbedarf rechtsmissbräuchlich ist, also beispielsweise, wenn im selben Haus eine oder mehrere vergleichbare Wohnungen leer stehen und der Vermieter auch dort einziehen könnte;
  • der Vermieter einen weit überhöhten Wohnbedarf geltend macht;
  • der Eigenbedarf treuwidrig und widersprüchlich ist, d.h. wenn die Kündigungsgründe schon zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages vorlagen oder vorhersehbar waren;
  • der Eigenbedarf nur befristet ist;
  • die Wohnung gar nicht in der Art und Weise genutzt werden kann, wie der Vermieter im Kündigungsschreiben vorgibt. 

Fällt der Grund für den Eigenbedarf nach der Kündigung weg, so ist dies nur beachtlich, wenn dies während Kündigungsfrist geschieht (BGH, Urteil vom 9.11.2005, Az. VIII ZR 339/04). Nach deren Ablauf ist das Vertragsverhältnis dagegen beendet und die Kündigung wirksam.

 

Lesen Sie mehr zum Thema "Eigenbedarf":

 

 

<< Zurück zur Übersicht Mietrecht Lexikon

Aktuelle Meldungen aus dem Mietrecht

Gericht stärkt Mieterrechte bei Hausmeisterkosten

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz der Mieter vor unzulässigen Hausmeisterkosten verbessert. Nach einem am 5. Mai veröffentl

... [mehr...]
Stichwörter: Nebenkostenabrechnung

Nebenkosten: Korrekturen nur innerhalb Jahresfrist

Karlsruhe (dpa) - Vermieter können eine unverständliche und deshalb unwirksame Nebenkostenabrechnung nur innerhalb eines Jahres korrigieren. Das hat d

... [mehr...]
Stichwörter: Nebenkosten

Bei Mängeln an der Mietsache besteht die Möglichkeit, die Miete zu mindern. [mehr...]

Wann bin ich als Mieter verpflichtet, die Mietwohnung zu renovieren? [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.