Mietrecht Lexikon D
Doppelvermietung
Was passiert, wenn der Vermieter eine Wohnung zweimal vermietet hat?
Hat der Vermieter über eine Wohnung zwei wirksame Mietverträge abgeschlossen, so kommt es darauf an, welchem der Mieter die Wohnung zuerst übergeben wird.
Dieser hat wegen seines Mietvertrages Anspruch auf die Wohnung. Bezüglich des anderen Mietvertrages liegt ein so genannter „Rechtsmangel“ im Sinne des § 536 Absatz 3 BGB vor, weil der Vermieter rechtlich nicht dazu in der Lage ist, die versprochene Wohnung zu verschaffen.
Dem Mieter steht deshalb ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dieser kann insbesondere die Mehrkosten der Anmietung einer gleichwertigen anderen, aber teureren Wohnung umfassen und die Kosten der vorübergehenden Unterbringung (auch Lagerkosten für Möbel), bis die neue Wohnung gefunden ist.
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