Mietrecht Lexikon A
Anzeigepflicht des Mieters
Der Mieter ist gemäß § 536c BGB verpflichtet, dem Vermieter Mängel der Mietsache oder Gefahren für die Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet.
Aktuelle Meldungen aus dem Mietrecht
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