Mietrecht Lexikon A
Anmietrecht
Bei der Vereinbarung eines Anmietrechts steht dem Vermieter die Entscheidung frei, ob überhaupt eine Vermietung erfolgen soll.
Auch der potentielle Mieter ist zur Anmietung nicht verpflichtet. Entscheidet sich aber der Vermieter zur Vermietung, muss er zunächst den Mietinteressenten benachrichtigen und mit diesem Vertragsverhandlungen führen.
Aktuelle Meldungen aus dem Mietrecht
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