Immobilienrecht - Archiv
Straßenbau: Kosten können auf Grundstücke umgelegt werden
Koblenz (dpa) - Die Kosten für den Straßenausbau können auf alle bebaubaren Grundstücke in einer Gemeinde umgelegt werden. Dann müssten auch die Eigen
... [mehr...]Juristische Auseinandersetzungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Bauherren. [mehr...]
Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. [mehr...]
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