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Donnerstag, 5. Juli 2007

Wintergarten mit Bauamt abstimmen

München (dpa/tmn) - Beim Planen eines Wintergartens sollten Hausbesitzer auch das Bauamt kontaktieren. Denn meist lege ein Bebauungsplan fest, wie dieser aussehen muss oder ob er überhaupt gebaut werden darf, berichtet die Zeitschrift «Das Haus».

München (dpa/tmn) - Beim Planen eines Wintergartens sollten Hausbesitzer auch das Bauamt kontaktieren. Denn meist lege ein Bebauungsplan fest, wie dieser aussehen muss oder ob er überhaupt gebaut werden darf, berichtet die Zeitschrift «Das Haus».

So dürfte etwa auch der Wintergarten nicht die im Plan durch eine Strich-Punkt-Strich-Linie gekennzeichnete Baugrenze überschreiten. Gebe es im Plan keine entsprechende Vorschrift, gelte das «Nachbarrecht». Dieses sieht der Zeitschrift zufolge je nach Landesbauordnung einen Mindestabstand zur Grundstückgrenze von 2,5 oder 3 Metern vor.


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