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Freitag, 14. September 2007

Weiterverkauf von Krediten: Ausschluss vereinbaren

Berlin (dpa/tmn) - Vor Aufnahme eines Immobilienkredits sollten Bauherren im Vertrag prüfen, ob sich die Bank eine Zustimmung zum Weiterverkauf geben lässt. Das rät Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin.


Berlin (dpa/tmn) - Vor Aufnahme eines Immobilienkredits sollten Bauherren im Vertrag prüfen, ob sich die Bank eine Zustimmung zum Weiterverkauf geben lässt. Das rät Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin.

Gegebenenfalls sollten Verbraucher mit der Bank den Ausschluss einer solchen Weitergabe vereinbaren, sagt Verbraucherschützer Pauli. Zuletzt hatten Kreditinstitute immer wieder Forderungen an Kapitalgesellschaften weiterverkauft. Zwar muss dies für einen betroffenen Bauherren laut Pauli nicht unbedingt negative Auswirkungen haben. Es gebe aber eine Reihe von Rechtsfragen, die sich bei Problemen möglicherweise zum Nachteil des Verbrauchers auswirken. So könne eine Kapitalgesellschaft einen Kreditnehmer nicht wie eine Bank betreuen.

Sie habe anders als eine Bank kein eigenes Interesse an einer langfristigen Vertragsbeziehung und keinen Spielraum, wenn der Kunde in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Eine Bank komme ihm dann unter Umständen entgegen, indem sie die Vertragsbedingungen der Situation anpasst. Handelt es sich beim Unternehmen, an das die Forderung gegangen ist, nicht um einen Kreditgeber, muss der Kunde auch einen neuen Anbieter finden, wenn er eine Anschlussfinanzierung braucht.

«Ganz grundsätzlich wird durch einen Weiterverkauf die Vertragsfreiheit des Verbrauchers umgangen», sagt Pauli. Es sei «nicht tolerierbar», wenn ein Verbraucher in der Erwartung, sich mit seiner Bank in eine langjährige Immobilienfinanzierung zu begeben, plötzlich einem Forderungsinhaber gegenübersteht, den er weder gewählt hat noch der dem bisherigen Gläubiger aus seiner Perspektive gleichwertig ist. Problematisch sei auch, dass dabei automatisch Informationen und Angaben über den Kunden an einen Dritten gegeben werden.


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