Vor dem Ersteigern einer Immobilie genau informieren
München (dpa/tmn) - Im Vorfeld einer Zwangsversteigerung sollten sich Interessenten genau über das angebotene Objekt informieren. Dazu gehört unter anderem ein Prüfen der Versteigerungsakte, die beim Amtsgericht eingesehen werden kann, so die Zeitschrift «Das Haus».
München (dpa/tmn) - Im Vorfeld einer Zwangsversteigerung sollten sich Interessenten genau über das angebotene Objekt informieren. Dazu gehört unter anderem ein Prüfen der Versteigerungsakte, die beim Amtsgericht eingesehen werden kann, so die Zeitschrift «Das Haus».
Die Akte enthält ein Gutachten mit Grundrissen und Fotos der Immobilie. Zudem verschickt die Gläubigerbank auf Anfrage weitere Informationen. Wenn der Noch-Eigentümer damit einverstanden ist, sollte das Haus auch von innen begutachtet werden. Werden Mängel erst nach der Versteigerung festgestellt, gibt es keine Gewährleistungsrechte. Klarheit über Belastungen wie Dauerwohnansprüche oder Wegerechte verschafft ein Blick in das Grundbuch. Beim Ersteigern einer Wohnung sollte vorab nachgefragt werden, ob Baumaßnahmen anstehen und wie hoch die Instandhaltungsrücklage ist.
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