Versicherungs-vertragsrecht: Änderungen nutzen Autofahrern
München (dpa/tmn) - Autofahrer profitieren im neuen Jahr von Änderungen des Versicherungs-vertragsrechts. Nach Angaben des ADAC in München wird unter anderem der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit neu geregelt.
München (dpa/tmn) - Autofahrer profitieren im neuen Jahr von Änderungen des Versicherungsvertragsrechts. Nach Angaben des ADAC in München wird unter anderem der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit neu geregelt.
Während Versicherungsnehmer in der Kaskoversicherung bisher oft leer ausgingen, weil sich der Versicherer auf grob fahrlässiges Verhalten berief, sei das in Zukunft nicht mehr ohne weiteres möglich. Künftig komme es darauf an, wie der Versicherer den Grad des Verschuldens einschätzt. Entsprechend müsse er zahlen.
Viele Versicherungsgesellschaften verzichten daher laut ADAC inzwischen auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Bei Schäden im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenmissbrauch sowie Versäumnissen des Versicherungsnehmers beim Autodiebstahl zahle die Versicherung jedoch weiterhin nicht.
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