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Mittwoch, 25. Oktober 2006

Verlorene Maestro-Karte unter Zeugen sperren lassen

Mainz (dpa/gms) - Eine verloren gegangene oder gestohlene Maestro-Karte sollte am besten in Anwesenheit von Zeugen gesperrt werden. Außerdem ist es ratsam, sich Datum und Uhrzeit der Verlustmeldung zu notieren.

Mainz (dpa/gms) - Eine verloren gegangene oder gestohlene Maestro-Karte sollte am besten in Anwesenheit von Zeugen gesperrt werden. Außerdem ist es ratsam, sich Datum und Uhrzeit der Verlustmeldung zu notieren.

Erst von diesem Zeitpunkt an ist der Kartenbesitzer selbst bei grober Fahrlässigkeit aus der Haftung, erläutert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Wird nach der Kartensperrung Geld vom Konto abgehoben, haftet dafür die Bank.

Um im Notfall schnell reagieren zu können, empfehlen die Experten, die entsprechende Notrufnummer griffbereit zu haben. Neun von zehn Bankkarten können mittlerweile über den zentralen Sperr-Notruf unter 116 116 gesperrt werden.

Hat der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt, ersetzt das Kreditinstitut auch den Schaden, der in der Zeit zwischen Verlust und Sperrung der Karte entstanden ist. Grob fahrlässig wäre es zum Beispiel, die PIN-Nummer gemeinsam mit der Karte aufzubewahren.


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