Suche:
Stichwörter: Kündigung, Arbeitsplatz, 
Montag, 3. Dezember 2007

Verlassen der Arbeit keine fristlose Arbeitnehmer-Kündigung

Mainz (dpa) - Das eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes darf von einem Arbeitgeber nicht als fristlose Kündigung des Mitarbeiters gewertet werden. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.


Bild: pixelio.de

Mainz (dpa) - Das eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes darf von einem Arbeitgeber nicht als fristlose Kündigung des Mitarbeiters gewertet werden. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.

Denn auch die Kündigung eines Mitarbeiters müsse schriftlich ausgesprochen werden. Eine allein mündliche Kündigung sei unwirksam.

Das Gericht gab mit seinem Urteil (Az.: 9 Sa 411/07) einem Arbeitnehmer recht. Dieser hatte in der Mittagspause ohne Angabe von Gründen seinen Arbeitsplatz verlassen und war auch am darauffolgenden Tag nicht erschienen. Der Arbeitgeber schrieb ihm daraufhin, er nehme die fristlose Kündigung an und bestätige sie ausdrücklich. Daraufhin erhob der Mitarbeiter mit der Begründung Klage, er habe gar nicht gekündigt.

Das Landesarbeitsgericht befand nun, das Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers sei ins Leere gegangen. Denn rechtlich könne nur etwas bestätigt werden, was auch tatsächlich eingetreten sei. Da der Gesetzgeber aber zwingend die Schriftform für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vorschreibe, fehle es hier an einem solchen tatsächlichen Ereignis.


Weitere Meldungen aus dem Immobilien- und Baurecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Juristische Auseinandersetzungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Bauherren. [mehr...]

Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. [mehr...]

Der Ratgeber "Was ich als Mieter wissen muss" beschäftigt sich mit Fragen im laufenden Mietverhältnis, unter anderem zu Mietverträgen, Kosten oder Mietmängeln und will Mietern mit vielen Tipps, Musterbriefen und Formulierungsvorschlägen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Anwaltseiten24 verlost fünf Exemplare des Ratgebers. [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Möchten Sie lieber in Ihren eigenen vier Wänden leben statt jeden Monat Miete zu bezahlen? Finden Sie mit dem Baufinanzierungs-Vergleichsrechner die beste Baufinanzierung.

Zum Baufinanzierungsvergleich >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.