Unterhalt im Ehevertrag: Altes Gehalt der Frau als Maßstab
Berlin (dpa/tmn) - Übernehmen Frauen in der Beziehung die Kinderbetreuung, sollten sie den Ehevertrag entsprechend anpassen. Denn nach dem neuen Unterhaltsrecht sind Mütter bei einem Scheitern der Ehe finanziell deutlich schlechter gestellt.
«Die Frau kann nach der Geburt des jüngsten Kindes nur drei Jahre zu Hause bleiben, dann muss sie wieder Teilzeit arbeiten», erklärte Ingeborg Rakete-Dombek, Fachanwältin für Familienrecht in Berlin. Ist eine Erwerbstätigkeit nicht möglich, müsse die Frau die Gründe darlegen.
Bislang galt, dass nach einer längeren Ehe dem Unterhaltsempfänger durch entsprechende Zahlungen der gleiche Lebensstandard wie in der Ehe garantiert wurde. Das ist nun nicht mehr der Fall, was vor allem für Frauen Nachteile haben kann. Denn in der Regel sind sie es, die wegen der Kinder aus dem Job scheiden. «Maßstab für den Unterhalt sollte aber mindestens das frühere Gehalt der Frau sein», sagte Rakete-Dombek, die auch Vorsitzende im Ausschuss Familienrecht im Deutschen Anwaltverein ist.
Sinnvoll sei auch, schon im Ehevertrag die Dauer und Höhe der späteren Unterhaltszahlungen zu regeln. Denn nach dem dritten Lebensjahr des Kindes gebe es zwar meist gute Betreuungsmöglichkeiten in Krippen. Später fehlten aber häufig Plätze in Ganztagsschulen, weshalb Frauen oft nur in Teilzeit arbeiten könnten. Und auch diese Stellen seien rar, so Rakete-Dombek. Frauen hätten zudem bislang keine Möglichkeit, Betreuungspflichten des Vaters einzuklagen.
«In einer gleichberechtigten Partnerschaft ist es erforderlich, dass die Partner vor der Hochzeit auch über das Zusammenleben diskutieren und nicht nur über das Hochzeitskleid», sagte die Fachanwältin. Spätestens drei Monate vor der Hochzeit sei es Zeit, sich über den Ehevertrag Gedanken zu machen. Auch wenn viele Leute das glauben, sei ein Ehevertrag keinesfalls unromantisch: «Viele Paare gehen mit der Ehe gesetzliche Pflichten ein, die sie nicht kennen. Und vielmehr kann das sehr unromantisch enden.»
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