Straßenbau: Kosten können auf Grundstücke umgelegt werden
Koblenz (dpa) - Die Kosten für den Straßenausbau können auf alle bebaubaren Grundstücke in einer Gemeinde umgelegt werden. Dann müssten auch die Eigentümer der Grundstücke zahlen, die nicht direkt an der ausgebauten Straße lägen.
Koblenz (dpa) - Die Kosten für den Straßenausbau können auf alle bebaubaren Grundstücke in einer Gemeinde umgelegt werden. Dann müssten auch die Eigentümer der Grundstücke zahlen, die nicht direkt an der ausgebauten Straße lägen.
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil. Das Gericht wies damit den Antrag eines Bürgers aus Zemmer (Verbandsgemeinde Trier-Land/Kreis Trier-Saarburg) zurück. Der Ausbaubeitrag sei keine verdeckte Straßensteuer, hieß es. Er sei die Gegenleistung dafür, dass die Gemeinde das Gesamtstraßensystem funktionsfähig halte (Az.: 6 C 10601/07.OVG).
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