Suche:
Stichwörter: Kündigung, Stellenstreichung, 
Mittwoch, 2. Januar 2008

Stellenwegfall vorgeschoben: Kündigung nicht akzeptabel

Berlin (dpa/tmn) - Ein Arbeitgeber darf keine Stelle wegfallen lassen, um dem Arbeitnehmer auf dieser Stelle kündigen zu können. Das bestätigt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin.


Berlin (dpa/tmn) - Ein Arbeitgeber darf keine Stelle wegfallen lassen, um dem Arbeitnehmer auf dieser Stelle kündigen zu können. Das bestätigt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin.

Der Verein verweist damit auf ein Urteil des Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main (Az.: 3 Sa 571/06). Eine solche Kündigung sei unwirksam, urteilte das Gericht. In dem Fall hatte ein stellvertretender Betriebshofleiter einen Prozess wegen einer verhaltensbedingten Kündigung gewonnen. Der Gemeinderat beschloss daraufhin, seine Stelle zu streichen und kündigte ihm betriebsbedingt. Der Arbeitnehmer strengte eine Kündigungsschutzklage an, weil die angeblich betriebsbedingte Kündigung missbräuchlich sei. Vor Gericht bekam er Recht. Das Streichen der Stelle sei offensichtlich vorgeschoben worden, um einen nicht genehmen Angestellten entlassen zu können.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 für 14 Cent pro Minute


Weitere Meldungen aus dem Immobilien- und Baurecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Juristische Auseinandersetzungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Bauherren. [mehr...]

Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. [mehr...]

Der Ratgeber "Was ich als Mieter wissen muss" beschäftigt sich mit Fragen im laufenden Mietverhältnis, unter anderem zu Mietverträgen, Kosten oder Mietmängeln und will Mietern mit vielen Tipps, Musterbriefen und Formulierungsvorschlägen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Anwaltseiten24 verlost fünf Exemplare des Ratgebers. [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Möchten Sie lieber in Ihren eigenen vier Wänden leben statt jeden Monat Miete zu bezahlen? Finden Sie mit dem Baufinanzierungs-Vergleichsrechner die beste Baufinanzierung.

Zum Baufinanzierungsvergleich >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.