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Donnerstag, 29. November 2007

Rückstufung in Kfz-Versicherung trotz Selbstzahlung zulässig

Dortmund/München (dpa/tmn) - Ein Autofahrer kann nach einem Unfall auch dann in der Schadensfreiheitsklasse seiner Versicherung zurückgestuft werden, wenn er den Schaden selbst bezahlt hat.

Dortmund/München (dpa/tmn) - Ein Autofahrer kann nach einem Unfall auch dann in der Schadensfreiheitsklasse seiner Versicherung zurückgestuft werden, wenn er den Schaden selbst bezahlt hat.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Dortmund hervor, über das die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» berichtet. Der Entscheidung nach gilt das immer dann, wenn der Autofahrer den Schaden ohnehin selbst hätte zahlen müssen, weil er seine versicherungsvertraglichen Pflichten verletzt hat (Az.: 2 S 43/06).

Das Gericht wies die Klage eines Autofahrers gegen seine Kfz- Haftpflichtversicherung ab. Der Mann darf wegen der Amputation seines rechten Beins nur ein behindertengerecht ausgestattetes Fahrzeug fahren. Er verursachte einen Verkehrsunfall, bei dem er ein nicht entsprechend ausgestattetes Auto fuhr. Die Regulierung des Schadens beim in den Unfall Verwickelten übernahm er selbst. Gleichwohl stufte ihn die Versicherung zurück. Das Landgericht sah das als rechtmäßig an. Denn der Kläger habe die Schadensregulierung nicht freiwillig übernommen - die Versicherung habe wegen seines Fehlverhaltens ohnehin nicht zahlen müssen.


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