Riester-Zuschläge bis zu zwei Jahre nach Förderungsende
Heilbronn (dpa/tmn) - Der Staat gewährt Riester-Zuschläge bis zu zwei Jahre nach Ablauf eines Förderungsjahres. Darauf macht der Verein Geld und Verbraucher (GVI) in Heilbronn aufmerksam.
Heilbronn (dpa/tmn) - Der Staat gewährt Riester-Zuschläge bis zu zwei Jahre nach Ablauf eines Förderungsjahres. Darauf macht der Verein Geld und Verbraucher (GVI) in Heilbronn aufmerksam.
Wer bis Ende 2007 also noch einen entsprechenden Antrag stellt, kann auch die Zulagen für 2005 und 2006 noch kassieren. Das Antragsformular bekommen Sparwillige bei ihrer Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft. Das Unternehmen, bei dem die Riester-Rente abgeschlossen wurde, bewerkstelligt dann alles Weitere für den Kunden.
Seit 2005 ist es den Angaben zufolge auch möglich, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. In den folgenden Jahren kümmert sich dann der Anbieter um das fristgerechte Anfordern der Zulagen. Für das Jahr 2005 beträgt die sogenannte Grundzulage laut GVI 76 Euro, für jedes Kind bekommen Riester-Sparer 92 Euro obendrauf. Derzeit schießt der Staat pro Vertrag 114 Euro Grundzulage und 138 Euro pro Kind zu.
Weitere Meldungen aus dem Immobilien- und Baurecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Juristische Auseinandersetzungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Bauherren. [mehr...]
Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. [mehr...]
Der Ratgeber "Was ich als Mieter wissen muss" beschäftigt sich mit Fragen im laufenden Mietverhältnis, unter anderem zu Mietverträgen, Kosten oder Mietmängeln und will Mietern mit vielen Tipps, Musterbriefen und Formulierungsvorschlägen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Anwaltseiten24 verlost fünf Exemplare des Ratgebers. [mehr...]
Möchten Sie lieber in Ihren eigenen vier Wänden leben statt jeden Monat Miete zu bezahlen? Finden Sie mit dem Baufinanzierungs-Vergleichsrechner die beste Baufinanzierung.




