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Stichwörter: Rechtsberatung
Donnerstag, 21. Februar 2008

Rechtsrat in der Werkstatt: Anwaltsmonopol wird gelockert

Berlin/München (dpa/tmn) - Verbraucher können sich künftig auch in der Autowerkstatt oder beim Architekten Rechtsrat holen. Mit der Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) wird das Monopol der Anwälte gelockert.


Auch Autowerkstätten dürfen bald einfache Rechtsberatungen anbieten. (Bild: dpa/tmn)

In engen Grenzen ist vom 1. Juli an auch Nicht-Juristen die Rechtsberatung erlaubt. Das bringt Verbrauchern mehr Auswahl. Im Einzelfall kann die Hilfe vom Laien aber auch zu Problemen führen.

Anders als bislang dürfen vom 1. Juli 2008 auch Vereine, Handwerker, Architekten und Automobilclubs rechtlich beraten - aber nur als «Nebenleistung». Das bedeutet, dass der Beratungsgegenstand zum Beruf gehören muss und nicht im Mittelpunkt der Leistung stehen darf, heißt es beim Bundesjustizministerium in Berlin. Zum Beispiel bleibt die Vertretung vor Gericht auch künftig allein dem Anwalt vorbehalten.

Neu wird sein, dass «alle unternehmerisch tätigen Personen» einfache, also unstreitige Ansprüche geltend machen können. So kann beispielsweise eine Kfz-Werkstatt mit der gegnerischen Versicherung künftig nicht nur die Reparaturkosten abrechnen, sondern für den Geschädigten gleichzeitig eine allgemeine Schadenspauschale geltend machen. Außerdem sollen Architekten über Fragen des Baurechts oder der Sachmängelhaftung beraten dürfen. Und Energieversorger können im Auftrag ihrer Kunden Strom- und Gasverträge kündigen und abschließen.

Grundsätzlich ermöglicht die Reform dem Verbraucher also einen schnelleren und günstigeren Rechtsrat. Aber hinter der Neuerung verbergen sich auch Gefahren: «Anders als Rechtsanwälte brauchen sich juristische Laien beispielsweise nicht gegen Schadensersatzforderungen zu versichern», warnt Eckhart Jung, der Chefjurist des ADAC in München. «Das kann im Fall einer fehlerhaften Beratung beispielsweise durch eine Kfz-Werkstatt ein großes finanzielles Risiko für den Verbraucher darstellen, wenn er sich auf den Rat verlässt.»

Edda Castellò von der Verbraucherzentrale Hamburg macht auf ein weiteres Problem aufmerksam: «Werden Handwerker, Versicherer und Energiekonzerne - wenn auch nur nebensächlich - juristisch beratend tätig, sehe ich eine große Gefahr von Interessenkollisionen». Es sei immer im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Beratung Objektivität gewährleistet ist.

Als unproblematisch wird allgemein die neue Zulässigkeit der unentgeltlichen, altruistischen Rechtsberatung angesehen. Darunter fällt beispielsweise der Rechtsrat im Familien und Freundeskreis. Auch dass Architekten der Rechtsrat eröffnet wird, sei mehr die Legitimierung einer schon bestehenden Praxis - und keine echte Neuerung. «Das wurde sowieso schon immer gemacht. Mit der Reform wurde nur legalisiert, was früher unter der Hand gemacht wurde», sagt Ulrike Biebelmann vom Verband Deutscher Architekten in München. Auch deshalb fürchtet die Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin keine Einbußen beim Geschäft, sagt Geschäftsführer Frank Johnigk. Denn umfassende Rechtsberatung setze weiter beide juristische Staatsexamen voraus.

INFO: Das sind Fälle für die neue Regelung

Anwälten sind laut dem Bundesjustizministerium künftig nur noch «Fälle echter Rechtsanwendung» vorbehalten - das sind zum Beispiel Vertretungen vor Gericht. Alle Empfehlungen, bei denen lediglich «das Auffinden, die Lektüre, die Wiedergabe und die bloße schematischen Anwendung von Rechtsnormen» zum Tragen kommt, darf auch von Berufsverbänden oder Vereinen kommen.

Beispiele sind laut dem Ministerium «die allgemeine Aufklärung über rechtliche Hintergründe»: So darf ein Mieterverein per Rundschreiben die Mieter einer Wohnanlage über allgemeine Minderungsrechte bei Modernisierungsmaßnahmen aufklären. Und Steuerberater oder Wirtschaftsjuristen können laut Ministerium zum Beispiel künftig Sanierungs- oder Insolvenzberatungen vornehmen. Auch in diesen Fällen müsse der Rechtsrat aber eine reine Nebenleistung sein.


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