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Stichwörter: Privatsurfen, Arbeitszeit, 
Montag, 27. August 2007

Privat-Surfen am Arbeitsplatz kann den Job kosten

Rostock/Erfurt (dpa/tmn) - Schnell bei eBay nach der laufenden Auktion geschaut oder den Flug für den nächsten Urlaub gebucht: Wer am Arbeitsplatz privat im Internet surft, ist oft auf verbotenem Terrain unterwegs.


Wer bei der Arbeit privat surft, riskiert seinen Job. (Bild: Schierenbeck/dpa/tmn)

Rostock/Erfurt (dpa/tmn) - Schnell bei eBay nach der laufenden Auktion geschaut oder den Flug für den nächsten Urlaub gebucht: Wer am Arbeitsplatz privat im Internet surft, ist oft auf verbotenem Terrain unterwegs.

Denn hat der Chef dies ausdrücklich untersagt, kann neben einer Abmahnung auch die fristlose Kündigung ins Haus flattern. Bis zu einem gewissen Maß tolerieren die meisten Arbeitgeber zwar, wenn sich die Angestellten beispielsweise in ihrer Pause online informieren. Wer aber stundenlang auf Kosten des Chefs surft und möglicherweise illegale Webseiten anschaut, muss mit Konsequenzen bis hin zu einem Strafverfahren rechnen.

«Die Rechtsprechung orientiert sich hier am privaten Telefonieren», erläutert Rechtsanwalt Johannes Richard aus Rostock. Meistens seien Surfen und Telefonieren erlaubt, aber nur wenige Minuten oder in einer bestimmten Zeit wie der Pause. Arbeitgeber hätten aber auch das Recht, das Surfen komplett zu verbieten. «Das kann durch eine Betriebsvereinbarung oder eine Individualvereinbarung erfolgen», sagt Richard. Hält sich der Angestellte nicht an diese Regelung, werde er normalerweise zunächst abgemahnt.

Wer jedoch erwischt wird, wie er am Arbeitsplatz auf pornografischen Seiten unterwegs ist, kann seinen Job sofort verlieren. «Außerordentliche Kündigungen sind aber nur möglich, wenn für den Arbeitgeber die Weiterführung des Verhältnisses unzumutbar ist», erklärt der Anwalt. «Es kommt darauf an, was ich im Internet mache.»

Besteht zwischen dem Chef und seinen Angestellten überhaupt keine Vereinbarung über die privaten Nutzung des Netzes, ist das Surfen erst einmal grundsätzlich nicht erlaubt, sagt Christoph Schmitz-Scholemann vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt. «Denn das Internet ist eine Arbeitseinrichtung des Arbeitgebers. Privatbriefe kann man auch nicht auf Kosten des Arbeitgebers frankieren.»

Nimmt das Surfen überhand, werde der Firma Arbeitszeit entzogen. Sind die besuchten Webseiten zudem noch moralisch fragwürdig, könne der Chef sehr schnell mit Konsequenzen drohen. «Es lässt sich auch alles immer zurückverfolgen, von wo aus welche Nutzung erfolgte», warnt Schmitz-Scholemann. «Auch wer 15 Minuten täglich in der Pause einen schwunghaften eBay-Handel betreibt, begeht eine Pflichtverletzung.»

Dass viele Unternehmen ihren Angestellten die Internetnutzung zum Privatspaß verbieten, ist nach Ansicht von Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster nicht grundlos. Besonders in Branchen, in denen die Angestellten Kontroll- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen, könne die Ablenkung durch den Computer fatal sein. «Wer eine Maschine kontrollieren soll und nachts vier Stunden surft, ist ein Problem.»

Um Probleme von Anfang an zu vermeiden, können bestimmte Webseiten einfach gesperrt werden. Dies sei technisch möglich, sagt Hoeren. In der Regel sei mit 20 gesperrten Seiten - darunter die Homepages von begehrten Online-Auktionshäusern, Mail-Konten und Erotikseiten - alles geklärt.


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