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Dienstag, 5. Juni 2007

Patientenverfügungen möglichst detailliert verfassen

Hamburg (dpa/tmn) - Eine Patientenverfügung sollte so detailliert wie möglich verfasst werden. Andernfalls kann es passieren, dass die Ärzte sie nicht anerkennen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg.


Hamburg (dpa/tmn) - Eine Patientenverfügung sollte so detailliert wie möglich verfasst werden. Andernfalls kann es passieren, dass die Ärzte sie nicht anerkennen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg.

So reiche es beispielsweise nicht aus, wenn der Betroffene schreibe, dass er nicht an Schläuchen und Geräten hängen will. Vielmehr sollte die konkrete Situation genannt werden. Wichtig sei außerdem, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Auch eine zu alte Verfügung wird möglicherweise nicht mehr anerkannt.

 

>> Vorlagen für eine Patientenverfügung finden Sie hier!


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